
Reise buchen
Sie können über unser Formular sich bequem online zur Reise anmelden. Nach dem Eingang Ihrer Reiseanmeldung prüfen wir die Verfügbarkeit und übersenden Ihnen die Hotelliste. Im Kontaktbereich steht die Reiseanmeldung alternativ auch als downloadbares Formular zur Verfügung. Außerdem finden Sie im Kontaktbereich zum Download auch das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB sowie die Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB.
Eine Reise buchen in der Krisenzeit
Das Reiseanmeldformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite, bitte gestatten Sie uns zuvor einige Worte: Man hätte annehmen können, dass das Corona-Virus die Menschen genug unter Stress gesetzt hat. Für uns Reiseveranstalter war und ist diese Krise eigentlich genug. Aber danach fragt keiner und so haben wir es mit Kriegshandlungen und persönlichem Leid direkt vor unserer Haustür zu tun. Unvorstellbar, aber Fakt. Gemessen an diesem Umstand sind unsere Einschränkungen vergleichsweise harmlos. Die enormen Preissteigerungen wirken sich aber natürlich auch auf die Reisepreise aus und letzten Endes können wir natürlich nicht in die Zukunft schauen – sprich in den nächsten Sommer. Daher bitten wir Sie um Gelassenheit in den Dingen, z.B. wenn es in Deutschland nicht mehr so viele Restaurants gibt, diese aus Personalmangel den Service reduzieren oder man seine Plätze für den Abend reservieren muss. An uns soll es nicht liegen, wir organisieren für Sie einen schönen Urlaub nach Kräften – auch wenn die Zeiten mehr als schwierig sind.
Ihr Team von radreisen-mecklenburg
Persönliche Vorkehrungen in der Corona-Zeit:
Jeder Teilnehmer an einer Radreise ist selbst dafür verantwortlich, dass er die behördlichen Auflagen zur Ein- und Anreise in das Reisegebiet Mecklenburg-Vorpommern bzw. Brandenburg erfüllt. Das kann zum Zeitpunkt Ihrer Radreise der Impfschutz sein, der dann nachgewiesen werden muss. Testen als Alternative zum Impfschutz ist keine Option: Sie finden nicht in jedem Ort eine Testmöglichkeit 7 Tage die Woche und rund um die Uhr. So etwas gibt es nur in Städten. Als Veranstalter haben wir auf Testmöglichkeiten vor Ort überhaupt keinen Einfluss.
Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Zusatzschutz. Damit können Sie das persönliche Risiko in punkto Stornierungsgebühren in Pandemiezeiten deutlich minimieren.
Reiseabsage durch den Veranstalter, z.B. auf Grund behördlicher Anordnungen
Wenn eine Radreise zum Beispiel aus Gründen von behördlichen Anordnungen (z.B. Hotelschließung/Insolvenz) nicht durchführbar ist und wir keine Alternative anbieten können, dann sagen wir als Veranstalter die Reise ab. Es entstehen Ihnen in diesem Falle keine Stornierungskosten. Sollten Sie bereits eine Anzahlung oder auch Restzahlung geleistet haben, dann überweisen wir den Betrag umgehend an Sie zurück. Wir haben in der Vergangenheit keine Gutscheine oder ähnliches ausgegeben und werden dies auch in Zukunft nicht tun.
Bitte wählen Sie zunächst Ihre Reise aus.
Dann werden Sie Schritt für Schritt durch das Anmeldeformular geführt.