Rückerstattungen

Rückerstattungen von Gutscheinen/Tickets Fahrgastschifffahrt:

In einigen unserer Reisen sind Schifffahrten als Fremdleistung im Reisepreis inkludiert. Wenn das Schiff nachweislich nicht verkehrt ist, dann erstatten wir den Preis des Tickets in der Höhe, wie er uns beim Leistungsträger entstanden wäre. Es genügt, wenn Sie uns kurz telefonisch kontaktieren oder eine Mail schreiben.
Ansonsten führt die Nichtinanspruchnahme von Tickets und Gutscheinen nicht zu einer Rückerstattung, da die Bearbeitungsgebühren in aller Regel den Erstattungswert übersteigen würden.

Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, z.B. beim Paddeln

Die Boote einschließlich der gesamten Ausrüstung werden von uns für Sie beim Leistungsträger im Zuge Ihrer Reiseanmeldung verbindlich gebucht und bezahlt. Die Materialien sind für Sie reserviert und stehen den ganzen Tag zur Verfügung. Es spielt also keine Rolle, ob Sie genau um 10 Uhr an der Kanustation eintreffen oder sich z.B. auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse erst am Nachmittag für eine Kanutour entscheiden. (Eine Ausnahme sind Touren mit angemeldetem Rücktransfer, wie z.B. die Rhin-Tour in Rheinsberg.)

Radfahren und Paddeln sind Outdoorveranstaltungen, bei denen ein gewisses Wetterrisiko besteht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Rückerstattungen wegen der Witterung oder aus persönlichen Gründen nicht möglich sind.