Reisebedingungen von radreisen-mecklenburg

gültig ab 1.10.2023

Die nachfolgenden Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Sie füllen diese aus und werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Unternehmen radreisen-mecklenburg zustande gekommenen Pauschalreisevertrages. Die Überschriften in diesen Reisebedingungen dienen lediglich dem Zwecke der Übersicht. Leistungen können generell nur im Rahmen der behördlichen Anordnungen erbracht werden. Einschränkungen kann es auch vor Ort geben: Maskenpflicht in Geschäften oder Verkehrsmitteln, Schließung von Gaststätten oder Sehenswürdigkeiten. Zum Reisetermin kann z.B. die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises bei Hotelanreise verpflichtend oder zwingend erforderlich sein. Jeder Gast ist selbst dafür verantwortlich, dass er diese Auflagen in der erforderlichen Weise erfüllt.

1. Anmeldung und Abschluss des Pauschalreisevertrages / Mindestteilnehmerzahl

1.1 Mit der Reiseanmeldung („Buchung“ im elektronischen Formular) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung im Katalog einschließlich der Reisebedingungen und die ergänzenden Informationen (z.B. die Hotelliste), über welche der Reiseveranstalter den Kunden nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung per Mail informiert und zur Annahme vorlegt. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Reiseanmeldung („Buchung“) bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages. Für alle Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Teilnehmern (Vollzahler), welche zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden darf.
1.2 Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) sind Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. Nur im Reisevertrag bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetz.
1.3 Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.4 Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung beim Anmelder zustande, über die der Veranstalter schriftlich (E-Mail, Post) den Kunden informiert. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermitteln, welche es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert aufzubewahren, auszudrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern, so dass diese ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist. Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die zu erwartenden und erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Reisebestätigung, Voucher) nicht innerhalb des vom Reiseveranstalter angegebenen Zeitraumes erhält. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sein Mailpostfach Dateien mit Anhängen empfangen kann und Spamfilter den Posteingang nicht behindern.
1.6 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung und des Sicherungsscheines (Insolvenzversicherung nach § 651r BGB, Versicherer: tourVERS GmbH Borsteler Chaussee 51, 20453 Hamburg) die Anzahlung fällig. Sie beträgt in der Regel 15% des Gesamtpreises (einschließlich des Preises der gewählten und im Prospekt ausgewiesenen, durch uns vermittelten Fremdleistungen Dritter), mindestens jedoch 50,00 EUR pro Person und wird fristgerecht auf das Konto des Veranstalters überwiesen. Der restliche Reisepreis (einschließlich des Preises der oben genannten Fremdleistungen) wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig und muss ohne nochmalige Aufforderung unter Einhaltung der Fristen gezahlt werden. Ist der volle Reisepreis beim Veranstalter eingegangen, werden die Reiseunterlagen versendet, frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Sollten die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, muss der Veranstalter informiert werden.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.3 zu belasten. Leistet der Kunde die Zahlung des Reisepreises verspätet, so hat er keinen Anspruch darauf, dass das Paket mit den Reiseunterlagen noch auf dem Postweg versendet wird. Sofern möglich, wird das Paket bei verspäteter Restzahlung im Anreisehotel hinterlegt.

3. Leistungen, Preise; nicht in Anspruch genommene Leistungen, Leistungsänderungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages („Reisebestätigung“) geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor dem Abschluss des Reisevertrages selbstverständlich informiert wird. Nicht im Reisepreis enthalten: Kurabgabe, Parkplatzgebühren, Kosten für die An- und Abreise. Der Paketversand von Reiseunterlagen innerhalb Deutschlands erfolgt ohne Gebühren. Für Gäste aus dem Ausland wird das Reiseunterlagenpaket grundsätzlich im Anreisehotel hinterlegt.
3.2 Gepäckstücke werden nur transportiert, wenn sie das zulässige Gewicht von 20 kg je Gepäckstück nicht überschreiten. Wertgegenstände (z.B. Geld, Schmuck, elektronische Geräte) sind vom Transport ausgeschlossen.
3.3 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind – z.B. Erkrankung und vorzeitige Rückreise – so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt und die Kosten der Bearbeitung gleich oder höher liegen.
3.4 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nicht erheblich sind in der Regel Änderungen der Routenführung und sich daraus ergebende Abweichungen in den Kilometerangaben. Im Einzelfall kann für einzelne Reisende bzw. die gesamte Reisegruppe die Unterbringung in einer anderen, vergleichbaren Unterkunft erforderlich werden. Der Charakter der Reise wird jedoch nicht verändert.

4. Rücktritt durch den Reisenden/Ersatzperson/Stornierungskosten/Reiseabsage durch den Veranstalter

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Treten am Urlaubsort oder der näheren Umgebung unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auf, welche die Durchführung der Reise stark beeinträchtigen oder gar unmöglich machen, dann fallen für den Kunden keine Rücktrittsgebühren an.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen wie folgt festgelegt: Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% jedoch mindestens 50.- Euro, 29. bis 16. Tag 30%, 15. bis 5. Tage 60%, 4. bis 2. Tag 80%, des Reisepreises. Ab dem Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise sind es 90% des Reisepreises. Es können (z.B. bei Touren ohne Quartierwechsel) abweichende Entschädigungspauschalen vereinbart werden. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass dem Veranstalter höhere Gebühren
4.4 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.5 Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bei Stornierung durch den Kunden: Bei zwei angemeldeten Reiseteilnehmern führt die Stornierung lediglich einer Person zur Stornierung der ganzen Reise, da für die Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen (Vollzahlern) besteht. Bei mehr als zwei Personen hat bei Stornierung eines halben Doppelzimmers der verbleibende Reiseteilnehmer die Möglichkeit, den Differenzbetrag zum Reisepreis im Einzelzimmer aufzuzahlen oder ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden beim Reiserücktritt Gebühren nach 4.3 fällig.
4.6 Der Kunde kann verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Er hat den Reiseveranstalter darüber bis 3 Tage vor Reiseantritt zu informieren. Radreisen-mecklenburg kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte z.B. wegen Minderjährigkeit den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt.
4.7 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
4.8 Sollte auf einer Radreise ein gebuchtes Hotel z.B. auf Grund der Insolvenz des Leistungsträgers oder einer behördlich angeordneten Schließung nicht mehr zur Verfügung stehen, dann wird sich der Reiseveranstalter um Ersatz bemühen. Gelingt das nicht, dann ist die Reise nicht durchführbar und wird vom Veranstalter abgesagt. Es werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Das gilt zum Beispiel für vom Kunden bereits gebuchte Bahnfahrkarten im Rahmen der Eigenanreise.

5. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise sowie der Unterkunft besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden welche den Reisetermin, das Reiseziel oder den Ort des Reiseantritts betreffen werden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen bis zum 7. Tag vor Reiseantritt, welche sich auf unerhebliche Zusatzleistungen beziehen.

6. Reiseversicherung

Der Veranstalter empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Daneben sollten bei Bedarf Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und ggf. eine Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Außerdem wird der Abschluss einer Corona-Zusatzversicherung empfohlen. Der Veranstalter wird den Kunden nach seinen Möglichkeiten beim Abschluss derartiger Verträge unterstützen.

7. Mängelanzeige, Abhilfeverlangen

7.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
7.2 Soweit radreisen-mecklenburg infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
7.3 Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige direkt und unverzüglich dem Veranstalter radreisen-mecklenburg, Am Feldweg 6, 19386 Kreien zur Kenntnis zu geben. Die Schriftform wird ausdrücklich empfohlen. Es genügt nicht, den Mangel bei einem Leistungsträger (z.B. Hotelier) anzuzeigen. Darüber hinaus sind Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen nicht befugt, Ansprüche im Namen von radreisen-mecklenburg anzuerkennen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
7.4 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.5 Will ein Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8. Haftungsbeschränkungen, Reisegepäck, Ausrüstung

8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich, ebenso für die Straßen- und Verkehrstauglichkeit des eigenen Rades.
8.2 Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck während des Gepäcktransportes haftet der Veranstalter nur, wenn der Schaden von radreisen-mecklenburg oder den Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und sofort beim Veranstalter gemeldet wurde. Ausgeschlossen von jeglicher Haftung sind leichte Kratzer an der Außenhülle, gerissene Tragegriffe, beschädigte Rollen oder Wertsachen, die sich im Gepäckstück befinden. Wertgegenstände (z.B. Geld, Schmuck, elektronische Geräte) sind vom Transport ausgeschlossen.
8.3 radreisen-mecklenburg haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausleihe von Booten), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung bzw. der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners (Kanustation) als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
8.4 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Taxi, Kleinbus u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
8.5 Der Gast kann die Reise auf seinem eigenen Fahrrad unternehmen oder aber bei einigen Reisen Leihräder buchen. Der Transport von Kundenrädern – zum Beispiel im Rahmen einer Transferleistung mit einem Kleinbus – ist nur auf eigenes Risiko des Reisenden möglich. Für während des Transportes entstandene Schäden am Kundenrad haftet der Veranstalter nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen durch externe Leistungsträger, wie z.B. Schifffahrtsunternehmen. Außerdem ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären. Radreisen-mecklenburg ist um bestmögliche Routenführung bemüht, trägt aber keine Verantwortung für die Qualität der Radwege im Reisegebiet und haftet auch nicht für daraus resultierende Schäden.
8.6 Bei der Ausleihe von Booten (Canadier/Kajaks) im Rahmen individueller Kanutouren wird radreisen-mecklenburg nur vermittelnd tätig. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich dazu, die Sicherheitshinweise der Kanustation zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Kanustation.
8.7 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am abgestellten Kraftfahrzeug des Kunden – weder auf öffentlichen noch auf Hotelparkplätzen.

9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

10. Eigenverantwortung des Kunden

Alle Reisen sind aktive Reisen. Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich (psychisch und physisch) den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Durchführung der Reise geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung obliegt der Verantwortung des Reiseteilnehmers. Das Tragen eines Fahrradhelmes wird ausdrücklich empfohlen.

11. Haftung des Kunden

Während der Dauer der Reise haftet der Kunde für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und überlassener Ausrüstung.

12. Vertrags- und Rechtsverhältnisse

zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist der Sitz des Reiseveranstalters. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Die Europäische Kommission hat für Verbraucher eine Onlineplattform zur Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Online-Kauf- oder Dienstverträgen innerhalb des digitalen Binnenmarktes entwickelt und stellt diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Radreisen-mecklenburg hat sich jedoch nicht zur Teilnahme an dieser freiwilligen Streitschlichtung verpflichtet, so dass diese für unsere Reisenden in etwaigen Streitfällen aktuell nicht genutzt werden kann.

13. Eingeschränkte Mobilität

Die Reisen von radreisen-mecklenburg sind für Gäste mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

14. Die Datenschutzerklärung/Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden dem Reisenden vor Reisebuchung zugänglich gemacht und sind außerdem Bestandteil der Reisebestätigungsunterlagen.

15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Kreien, 01.11.2022; radreisen-mecklenburg, Ralf Tetmeyer, Am Feldweg 6, 19386 Kreien, Telefon: 038733 499901, info@radreisen-mecklenburg.de

Reisebedingungen und Formblatt Pauschalreise

2024_reisebedingungen_formblatt_datenschutzhinweis_signiert.pdf (347 kB)